
Betäubungsmittelgesetz
§ 1 Begriffsbestimmungen
Abs.1
Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes sind die aufgeführten Rohstoffe und Zubereitungen:
1.Betäubungsmittel
2.Verpacktes Marijuana,Kokain
3.selbst Hergestelltes Weed in allen Variationen
4.Joints, Gestrecktes Kokain, Meth,Heroi
Abs.2
Als Herstellung von Betäubungsmitteln zählen die Gewinnung, Anfertigung, Reinigung, das Be- und Verarbeiten sowie das Umwandeln von Betäubungsmitteln.
1.Rohstoffe und Zwischenprodukte
2.Marijuana alle Sorten
3.vorbereitetes Marijuana, Kokain, Kokain Pflanzen, Meth, Heroin
4.zerhacktes Marijuana,Kokain, Meth, Heroin
§ 2 Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln
Abs.1
Einer Erlaubnis des Staates San Andreas bedarf, wer:
1.Betäubungsmittel oder illegale Fertigungserzeugnisse anbauen, herstellen,mit ihnen Handel treiben, sie, ohne mit ihnen Handel zu treiben, abgeben, veräußern, sonst in den Verkehr bringen, erwerben möchte.
§ 3 Versagung der Erlaubnis
Abs.1
Die Erlaubnis nach § 2 ist zu versagen, wenn:
1. der vorgesehene Verantwortliche nicht die erforderliche Sachkenntnis hat oder die ihm obliegenden Verpflichtungen nicht ständig erfüllen kann.
2.Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Verantwortlichen, des Antragstellers, die nach Gesetz zur Vertretung oder Geschäftsführung Berechtigten ergeben.
3.die Art und der Zweck des beantragten Verkehrs nicht mit dem Zweck dieses Gesetzes, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, daneben aber den Missbrauch von Betäubungsmitteln oder die missbräuchliche Herstellung sowie das Entstehen oder Erhalten einer Betäubungsmittelabhängigkeit soweit wie möglich auszuschließen, vereinbar ist.
§ 4 Sachkenntnis
Abs. 1
Der Nachweis der erforderlichen Sachkenntnis § 3 Abs.1 wird erbracht
Abs.2
durch richterlich bestätigten Antrag § 5 Abs. 1 seitens eines staatlich anerkannten Unternehmens.
§ 5 Antrag
Abs.1
Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 ist in einfacher Ausfertigung beim zuständigen Richter zu stellen. Dem Antrag müssen folgende Angaben und Unterlagen beigefügt werden:
1.die Namen, Vornamen oder die Firma und die Anschriften des Antragstellers und der Verantwortlichen.
2.Für die Verantwortlichen die Nachweise über die erforderliche Sachkenntnis und Erklärungen darüber, ob und aufgrund welcher Umstände sie die ihnen obliegenden Verpflichtungen ständig erfüllen können.
3.die Art des Betäubungsmittelverkehrs § 2 Abs. 1
§ 6 Entscheidung
Abs.1
Der jeweils mit dem Antrag betraute Richter soll innerhalb von drei Werktagen nach Eingang des Antrages über die Erteilung entscheiden, andernfalls
Abs.2
ist der eingereichte Antrag bis auf Rücknahme und Widerruf als rechtskräftig zu betrachten.
Rücknahme und Widerruf
Abs.1
Die Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn von ihr innerhalb eines Zeitraumes von einer Kalenderwoche kein nachweislicher Gebrauch gemacht worden ist. Die Frist kann verlängert werden, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird
Abs.2
Auch kann die Erlaubnis widerrufen werden, wenn ein Vergehen gegen das aktuell gültige BtMG nachgewiesen werden kann und dies zu Verurteilung für :
1.einen Mitarbeiter des antragstellenden Unternehmens oder das Unternehmen an sich führt.
2. Alle beteiligten Parteien sind über Rücknahme oder Widerruf des Antrages unmittelbar zu unterrichten.
§ 8 Straftaten
Abs.1
Wer Betäubungsmittel sowie illegale Fertigungserzeugnisse bzw. Rohstoffe unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft, ist mit einer Freiheitsstrafe abhängig von der Menge, die sichergestellt wurde, und einer Geldstrafe des zweifachen Ertrags der illegalen Ware zu bestrafen.
Abs.2
Wer Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein, ist mit einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe zu bestrafen.
Abs.3
Wer für Betäubungsmittel wirbt, ist mit einer Freiheitsstrafe und mit einer Geldstrafe zu bestrafen.
Abs.4
Wer falsche oder unvollständige Angaben macht, um für sich, einen anderen oder für ein Tier die Verschreibung eines Betäubungsmittels zu erlangen, ist mit einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe zu bestrafen
Abs.5
Das Gericht kann von einer Bestrafung nach BtMG §9 Absätze 1. 2. absehen. wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.
Abs.6
Die Höhe der Geld- und Freiheitsstrafe ist abhängig von der sichergestellten Menge an Betäubungsmitteln und ihren Fertigungserzeugnisse.
§ 9 Medizinische Betäubungsmittel
Abs.1
Zu medizinischen Betäubungsmitteln gehören folgende:
1.Morphin, Propofol
2.Steroide, Fentanyl
3.CBD
Abs.2
Um medizinische Betäubungsmittel konsumieren zu dürfen, bedarf es einer Genehmigung eines Facharztes mit entsprechender Diagnose. Hierbei sollte eine Genehmigung nicht länger als 7 Tage gewährt werden
§ 10 Eigenbedarf
Abs.1
Als geringe Mengen, die nicht zu ahnden sind (sog. Eigenbedarf) werden folgende Betäubungsmittel betrachtet:
1.Joints bis zu 3 Einheit
2.Marijuana bis zu 3 Einheiten
Abs.2
Der Eigenbedarf entfällt, wenn die zulässige Menge überschritten wird.
§ 11 Sonderregelung für CBD
Abs.1
CBD (Cannabidiol) ist ein nicht-psychoaktives Cannabinoid, das aus der Cannabispflanze gewonnen wird. CBD-Produkte sind vom Betäubungsmittelgesetz ausgenommen, wenn der THC-Gehalt unter 0,2% liegt.
abs.2
Der Gewerbliche Anbau, Handel und Vertrieb von CBD-Produkten bedarf einer Erlaubnis gemäß § 2 BtMG
Abs.3.
Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn der Anbau, Handel oder Vertrieb von CBD-Produkten regelmäßig und mit der Absicht der Gewinnerzielung erfolgt.
Abs.4
Gewerblichkeit ist insbesondere gegeben, wenn:
CBD-Produkte wiederholt an verschiedene Abnehmer verkauft werden, der Anbau eine Menge oder Fläche überschreitet, die für den Eigenbedarf bestimmt ist, die Tätigkeit öffentlich beworben oder angeboten wird, organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, die auf eine nachhaltige und wirtschaftliche Tätigkeit hinweisen.
Abs.4
Jede gewerbliche Tätigkeit bedarf einer Erlaubnis gemäß § 2 dieses Gesetzes.
Abs.5
CBD-Produkte, die die THC-Grenze von 0,2% überschreiten, werden als Betäubungsmittel eingestuft und unterliegen den Bestimmungen dieses Gesetzes.
Gültigkeit der Gesetze
Alle Gesetze welche hier Niedergeschrieben wurden gelten in ganz Los Santos, Los Santos Country und Blain Country.